Hauptuntersuchung nach §29 StVZO
Um Ihnen eine einfache und zufriedenstellende
Hauptuntersuchung zu ermöglichen, finden bei uns jeweils
montags, mittwochs und freitags Hauptuntersuchungen statt.
Beanstandungen können nach Rücksprache mit
Ihnen sofort behoben werden, so dass Ihnen eine
kostenpflichtige und zeitraubende Nachuntersuchung erspart bleibt.